Baummanagement für Privatkunden,öffentliche und gewerbliche Auftraggeber
Baumkontrolle? Nachweispflicht?
Im urbanen Raum stellen Bäume emotionslos betrachtet, eine Gefahr für den Menschen dar.
Bäume können viele Tonnen schwer werden, bewegen sich furchterregend im Wind, trennen sich immer wieder von Kronenteilen und neigen am Ende ihrer Existenz zum Umstürzen.
Im Gegensatz zu diesen hölzernen Giganten wirkt der Mensch eher fragil.
Im Umkehrschluss erwächst aus unserer Furcht häufig ein Handlungszwang.
Dann wird auf Basis mangelnder Erfahrung und der damit verbundenen Verunsicherung ein Baum weit vor seiner Zeit entnommen oder auf Grund eingeschränkter Fachkompetenz entgegen seinen physiologischen Bedürfnissen beschnitten.
Das Ergebnis ist wiederum emotionslos betrachtet, oftmals eine wirtschaftliche Fehlentscheidung, nicht selten eine ästhetische Katastrophe und für den Organismus meist der Anfang vom Ende.
294 Millionen Jahre vor unserer Zeit beginnt das Leben der Bäume auf diesem Planeten.
Wären wir Menschen also im Hinblick auf die positive Entwicklung unserer Bäume ein entscheidender Faktor, dann hätte sich das System Baum außerhalb unserer Existenz nicht durchsetzen können.
Umgekehrt ist für uns Menschen ein Leben ohne Bäume bis dato aber unvorstellbar, denn sie produzieren den für uns lebenswichtigen Sauerstoff und verbrauchen dabei das klimaschädliche Kohlenstoffdioxyd.
Worum geht es also?
Da wir uns von der Lebensweise der Naturvölker komplett entfernt haben und dem rechtstaatlichen Prinzip folgen, ergibt sich ein Handlungszwang hinsichtlich der Besitzordnung und den damit verbundenen Rechten und Pflichten.
Ein Baum gehört nicht mehr sich selbst und ist Teil der Natur, der auch der Mensch zugehörig ist, sondern ein Baum wird in Deutschland dem Besitz einer Privatperson oder Gemeinschaft, den Kommunen oder dem Staat zugeordnet.
Hieraus folgt:
Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) zu treffen, um Schäden an Dritten zu verhindern. (Frei nach §§ 823 ff. BGB)
Hierzu besteht seitens des Baumeigentümers eine Nachweispflicht.
Um den Zustand ihrer Bäume sicher zu beurteilen, ihre Nachweispflicht zu erfüllen und entsprechende Maßnahmen festzulegen, die zum einen die Verkehrssicherheit rund um ihren Baum gewährleisten, als auch sicherstellen, dass baumphysiologisch der geringste Schaden verursacht wird, benötigen Sie in der Regel fachkompetente Hilfe.
Mit über 30 Jahren Erfahrung im Umgang mit Bäumen und auf der Basis meiner Ausbildung unterstütze ich Sie gerne bei diesem Vorhaben.
Ihr Christian Eppinger
(staatlich geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung 2004)
(FLL zertifizierter Baumkontrolleur 2004)