Baummanagement für Privatkunden,öffentliche und gewerbliche Auftraggeber

Leistungen

Baumkontrollen

Die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“ legt fest, dass ein Baumeigentümer dafür zu sorgen hat, dass von einem Baum keine Gefahr ausgeht, bzw. entsprechende Vorkehrungen treffen muss, um Dritte zu schützen. Dies gilt auch für Privatleute und demzufolge auch für Bäume in Privatgärten. Der Eigentümer muss also dafür sorgen, dass ein Baum stabil und standsicher ist. Wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, dann kann er für Schäden, die durch den Baum verursacht werden – wie zum Beispiel herabfallende Äste oder Umsturz – haftbar gemacht werden. Das bedeutet, dass er unter Umständen Schadensersatz oder Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen muss.

Baumeigentümer in der Beweispflicht

Gutachtenerstellung

 

 

Baumschutz

 

 

Gehölzwertermittlung

 

 

Eingehende Untersuchungen